Die Unterbringungsbedingungen für die Flüchtlinge in der Kreissporthalle sind unzumutbar. Wir suchen Privatpersonen, die ein Zimmer oder eine Wohnung für eine zeitweilige Unterbringung von besonders bedürftigen Personen anbieten können.
Das Landratsamt übernimmt keine Kosten für die Unterbringung, lässt aber das Wohnen ausserhalb der Halle zu.
Bitte melden beim AK Kreissporthalle, Infocafe. Kontakt: infocafe-ksh@mtmedia.org
Seit über einem halben Jahr betreibt der Landkreis eine Flüchtlingsunterkunft in der Tübinger Kreissporthalle. Zunächst war die Halle nur für kurze Zeit als Notlösung gedacht, dann wurden dort die Balkanflüchtlinge zusammengezogen und mittlerweile sind dort auch viele Flüchtlinge aus anderen Ländern untergebracht, u.a. Familien mit vielen Kindern aus Syrien und Afghanistan. Die meisten sind bereits seit über 4 Monaten in dieser Halle.
Die Kreissporthalle bietet keine würdige Unterbringung. Die Flüchtlinge sind dort von räumlicher Enge, mangelnder Privatsphäre, Lärm und Gestank, schlechten hygenischen Bedingungen, Massenverpflegung sowie permanenter Aufsicht durch Security-Personal betroffen. Insbesondere für „besonders Schutzbedürftige“ Flüchtlinge ist eine dauerhafte Unterbringung in dieser Halle ungeeignet. Zu den „besonders Schutzbedürftigen“ gehören insbesondere Personen mit schweren körperlichen oder psychischen Krankheiten (insb. Traumatisierungen), Schwangere, alleinreisende Frauen, minderjährige Kinder, Personen mit Handicaps.
Für solche Personen suchen wir alternative Unterbringungsmöglichkeiten bei Privatpersonen. Das Landratsamt hat im Fall einer hochschwangeren Frau zwar abgelehnt, die Familie in eine andere geeignetere Unterkunft umzuverteilen, hat aber zugelassen, dass die Frau und ihr Mann bei Privatpersonen vorübergehend wohnen können. In ähnlicher Weise suchen wir eine Lösung für andere Personen, die dringend aus der Halle raus müssen.
Darüberhinaus suchen wir auch regulären Wohnraum für Flüchtlinge, die ihre Flüchtlingsanerkennung erhalten haben und die Halle verlassen dürfen bzw. müssen. In den meisten Fällen dauert das Asylverfahren viele Monate, doch wenn z.B. syrische Flüchtlinge ihre Flüchtlingsanerkennung erhalten, wird ihnen mitgeteilt, dass sie die Unterkunft nach spätestens sechs Wochen verlassen müssen und so lange Zeit haben, sich selbst eine Wohnung zu suchen. Falls dies nicht klappt, werden sie einer kommunalen Anschlussunterkunft irgendwo im Kreis Tübingen zugeteilt. Wer immer privaten Wohnraum zur Verfügung anbieten und an die Flüchtlinge vermieten kann, ist hierfür herzlich willkommen. Die Kommunen übernehmen im Rahmen des SGB II allerdings nur Kaltmieten bis zu einer festgelegten Obergrenze.
Vielen Dank
Infocafe im AK Kreissporthalle
AK Kreissporthalle Tübingen / Infocafe für Flüchtlinge im Sudhaus – jeden Samstag 16 – 18 Uhr
Kontakt: infocafe-ksh@mtmedia.org